Die Förderung für nachhaltigen Werterhalt.

Der Sanierungsbonus 2026 wurde aufgrund ausgeschöpften Budgets beendet. Eine neue Antragstellung ist aktuell nicht möglich.

Sanierungen verbessern den Wohnkomfort, senken Energiekosten, steigern der Wert Ihrer Immobilie und werden staatlich unterstützt.

Antragsstellungen seit November 2025 möglich. Solange Budgetmittel vorhanden sind. Längstens bis Dezember 2026.

Die Kaun Beratung

Zeigt auf, welche Förderungen möglich sind, worauf zu achten ist – und wie Maßnahmen richtig umgesetzt werden.

01. Wer kann eine Förderung beantragen
Förderberechtigt sind Privatpersonen, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. ein Reihenhaus sanieren. Ein Hauptwohnsitz im Objekt ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist ein Mindestalter des Gebäudes von 15 Jahren. Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die gezielt in die energetische Qualität ihres Gebäudes investieren möchten.
02. Was wird gefördert – förderungsfähige Maßnahmen
Gefördert werden thermische Sanierungsmaßnahmen im privaten Wohnbau. Dazu zählen sowohl Einzelbauteilsanierungen als auch umfassende Sanierungen oder Teilsanierungen mit mindestens 40 % Verbesserung. Förderfähig sind unter anderem:

• Tausch von Fenstern und Außentüren
• Dämmung von Außenwänden
• Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
• Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens


Ziel ist eine spürbare Reduktion des Energieverbrauchs und eine nachhaltige Verbesserung der Gebäudehülle.
03. Wie hoch wird gefördert
Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Einzelbauteilsanierung:
Förderung ist mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt
Max. jedoch 5.000 € möglich.

Umfassende Sanierung sowie Teilsanierung
Max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Teilsanierung 40% -> max. 10.000 €
Umfassende Sanierung guter Standard -> 15.000 €
Umfassende Sanierung klimaaktiv -> 20.000 €

Die endgültige Fördersumme wird nach Prüfung der eingereichten Unterlagen festgelegt und ausbezahlt.
04. Voraussetzungen bei Fenstern
Beim Fenstertausch gelten klare technische und formale Kriterien. Erforderlich sind ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes sowie ein gültiger Energieausweis. Mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen müssen im vorgesehenen Zeitraum getauscht oder saniert werden. Der maximale Uw-Wert des Gesamtfensters darf 1,1 W/m²K nicht überschreiten. Sämtliche Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein und vollständig eingereicht werden.

Zeiträume:

Die Registrierung für die Sanierungsoffensive 2026 ist seit Mitte November 2025 möglich. Anträge können gestellt werden, solange Budgetmittel verfügbar sind, spätestens jedoch bis 31.12.2026. Nach der Registrierung stehen 9 Monate für die Umsetzung der Maßnahmen und die Antragstellung zur Verfügung. Förderfähig sind Leistungen, die ab 03.10.2025 erbracht werden.

Zur Beratung

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit unseren Experten/innen zur Sanierungsoffensive 2026.