SANIERUNGS
BONUS

Klimaschutz Ministerium
Sanierungsbonus
Sanierungsbonus

WER KANN EINE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

(Mit-)Eigentümerinnen, Bauberechtigte oder Mieterinnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses.

ARTEN DER SANIERUNG

01  Einzelbauteilsanierungen
02  Umfassende Sanierungen

  • guter Standard
  • klimaaktiv
  • Teilsanierung 40%

VORAUSSETZUNGEN FÜR FENSTER

  • Benötigt wird:
    01 Energieberatungsprotokoll
    des jeweiligen Bundeslandes oder
    02 gültiger Energieausweis
    (max. 10 Jahre alt) oder
    03 Gesamtsanierungskonzept
    (bei umfassender Sanierung)

  • Austausch oder Sanierung von zumindest 75% der bestehenden Fenster oder Fensterflächen innerhalb des geltenden Leistungszeitraumes (= 1 Jahr ab Registrierung)

  • max. Uw-Wert: 1,1 W/m²K (U-Wert des Gesamtfensters)

  • Förderung von Maßnahmen, die den Heizwärmebedarf im privaten Wohnraum reduzieren

WAS WIRD GEFÖRDERT?

  • Thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).

  • Gebäude im Inland

  • Pro Kalenderjahr und pro Wohnheit kann nur EIN Förderantrag gestellt werden.

ACHTUNG!!
Für Gebäude mit drei oder mehr Einheiten oder Reihenhäuser bei denen die gesamte Wohnanlage saniert wird, gelten andere Bestimmungen!

FÖRDERUNGSFÄHIGE MASSNAHMEN

  • Dämmung Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch Fenster

FÖRDERUNGSFÄHIGE KOSTEN

  • Material, Planung und Montage.
    (Keine Montage, keine Förderung!)

  • Planungskosten werden mit max. 10% aller förderungsfähigen Kosten berücksichtigt (bspw. Ausstellung Energieausweis, Baustellenkoordination, Architekturhonorar)

HÖHE DER FÖRDERUNG

  • Förderung ist mit max. 50% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt -> max. jedoch 9.000 € möglich!

  • Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen (mind. 25% der gedämmten Flächen) erhöht sich die oben genannte Förderung um max. 50%


Die endgültige Förderungssumme wird nach der Antragstellung und Vorlage der Endabrechnungsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

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